Die Grenzen zwischen Hotelgewerbe und Wohnnutzung verschwimmen bei Service Appartements immer mehr. Die Regel „bis zu sechs Monaten Aufenthalt gewerbliche, bei längerer Dauer wohnwirtschaftliche Nutzung“ wird der Realität im Beherbungsmarkt nicht mehr gerecht. Die Ansätze gehen längst fließend ineinander über ins „gewerbliche Wohnen“.
Beim Microliving liegt der Fokus auf Wohnen für Studenten und Berufstätige mit klassischen Mietverträgen. Bei Serviced Appartements ist der Schwerpunkt auf dem Gastgewerbe, daher liegt der Beherbungsvertrag zugrunde.
Dass beide Konzepte die Unterkunft möbliert und löffelfertig anbieten, ändert nichts an der jeweiligen Vertragsart, entscheidend ist allein der Dienstleistungsgrad. Bei „Löffel- fertig“ wird die komplette Ausstattung bis hin zum Besteck angeboten – der Mieter bzw. Nutzer kann mit einem Koffer einziehen. Hier ist der Übergang zu hotelähnlichen Serviced Appartements fließend, die auch für nur wenige Tage oder Wochen angemietet werden können.
Je nach Service Anteil wird unterschieden zwischen Limited Service mit Anbietern wie Ipartement, Clipper, Smartments oder The Collective sowie Selected-Service-Angeboten von Citadines, Adagio, FResidence Inn und Ancona bis zum Full Service von Adina oder von Derag Living. Aparthotels haben keine Mindestmietdauer, im Gegensatz zu sogenannten Boardinghouses, die eine Mindestmietdauer aufrufen.
Beide Wohnungen sind 2020 bzw. 2018 gebaut und mit einer hochwertigen Einrichtung ausgestattet.
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Versäumen Sie auch nicht die beiden Objekte in Sylt und Garmisch-Partenkirchen in Augenschein zu nehmen.