BEGINN DES STRAFVERFAHREN GEGEN HENRY GABAY

Die Fondsgesellschaft Duet aus London ist nur Insidern ein Begriff – im Cum-Ex-Geschäft allerdings war sie sehr aktiv. Nun hat das Landgericht Bonn das Verfahren gegen vier – teils ehemalige – Manager der Geldfirma eröffnet. „Die 9. große Strafkammer hat mit Beschluss vom 3. Februar 2023 die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln vom 22. September 2022 zur Hauptverhandlung zugelassen“, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die Ankläger werfen den vier Managern schwere Steuerhinterziehung vor. „Spätestens ab Herbst 2009 sollen die Angeklagten sich mit anderen zusammengeschlossen und den gemeinsamen Tatentschluss gefasst haben, ab 2010 Cum-Ex-Geschäfte zu machen“, teilte das Gericht mit. Der lateinische Begriff bezeichnet Aktienkreisgeschäfte mit (cum) und (ohne) Dividende, die auf die Anrechnung oder Erstattung zuvor nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer zielten.Schon am 20. März soll der Strafprozess beginnen – zunächst allerdings in Rumpfbesetzung mit nur einem Angeklagten. Das Gericht hat das Verfahren gegen die drei anderen Angeklagten abgetrennt. Derzeit wäre es aus organisatorischen Gründen kaum möglich gewesen, eine Hauptverhandlung mit vier Angeklagten und jeweils zwei oder drei Verteidigern abzuhalten.Bei Duet handelt es sich um eine Fondsgesellschaft mit Sitz in London, die Cum-Ex-Handel mit Wertpapieren organisiert haben soll. In dem nun verhandelten Fall geht es um zwei Fonds. In einem Fall gelang es den Beteiligten, rund 92 Millionen Euro aus der Steuerkasse zu holen. Im anderen Fall wäre der Schaden noch höher ausgefallen, wenn nicht das Bundeszentralamt für Steuern in letzter Minute die Auszahlung verwehrt hätte.

Das Verfahren gegen die Führungsriege von Duet kommt erst später. Als Hauptverdächtiger gilt der Chef von Duet, Henry Gabay. Er hatte bereits erklärt, sich einem Prozess in Deutschland stellen zu wollen. Gabay betonte, dass er sich als unschuldig ansieht. Er sei kein Steueranwalt und habe sich auf den Rat der Experten verlassen. Wann er und seine beiden ehemaligen Kollegen vor Gericht stehen werden, ist jedoch noch nicht klar.
Im März muss sich zunächst ein Duet-Mitarbeiter aus dem Back-Office verantworten. Er saß zwischenzeitlich in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf in Untersuchungshaft. Auch er wurde nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wieder entlassen.

Bekannt ist, dass sich die Cum Ex Group DUET Gutachten von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer fertigen ließ. Heute gehören ehemalige Freshfields-Partner selbst zu den Beschuldigten. Der frühere weltweite Steuerchef der Spitzenkanzlei muss sich zusammen mit einem Ex-Kollegen bald vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Duet pflegte außerdem Kontakte zum Steueranwalt Hanno Berger, der kürzlich zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wir berichten weiter , im Krimi Cum Ex und warten auf BK Olaf Scholz, der sich nun zum 3. Mal vor dem Untersuchungsausschuss des Senates Hamburg Fragen und Antworten seinerseits Gefallen lassen muß. Es bleibt spannend, sagt der Unternehmer und Macher von der
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