Der Staat mit zwei Gesichtern

Gustav und Helene, ein junges Paar, möchten sich selbstständig machen. Dazu haben sie sich auch schon verliebt in ein denkmalgeschütztes Gebäude an der Fußgängerzone ihrer kleinen Stadt voller Touristen. Sie planen nur ein kleines „Cafe to go“ ohne warme Speisen, außer vielleicht mal ein paar Waffeln oder einen Elsässer Flammkuchen. Nun aber beginnt der Hürdenlauf für die kommenden Jungunternehmer. Zig behördliche Entscheider müssen sie überzeugen. Mit dem Denkmalschützer ist alles abzustimmen, bis hin zur Farbe an den Wänden. Das genügt aber nicht, denn bei dem Vorhaben handelt es sich um eine sogenannte „Nutzungsänderung“.
Früher konnte jeder Eigentümer frei darüber entscheiden, wie ein Gebäude im sogenannten Mischgebiet genutzt wird. Diese Gestaltungsfreiheit ist lange schon ersetzt worden durch staatliche Planung. Zu jeder Nutzungsänderung ist vorab die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.Als Nächstes untersucht die Gewerbeaufsicht das Gebäude bis ins Kleinste, und je nach Anzahl der Plätze richten sich die Vorschriften über Toiletten, Personalräume und so weiter. Es kann zum totalen Stopp kommen, wenn die Denkmalbehörde keine größeren Toiletten erlaubt, die Gewerbeaufsicht sie aber ausdrücklich fordert.Über 20 Anforderungen gehen aus einem Formularblatt hervor, das die beiden Jungunternehmer abzuarbeiten haben. Das geht bis zur Verpflichtung, einen wöchentlichen Putzplan für die Räume nachzuweisen.Mögen die Gründer noch so fleißig sein, für das Amt stehen sie unter Generalverdacht, dass sie sich auf Kosten von Hygiene und Sicherheit an ihrer Kundschaft bereichern wollen.
Zu dem Anwesen gehört ein kleiner Freiplatz, auf dem während der Saison ein paar Tische und Stühle stehen sollen. Das macht es nicht leichter, zumal dazu auch noch die Feuerwehr gehört werden muss. Bittsteller sind unsere beiden Gründer aber auch bei der Suche nach Personal, das überall fehlt.
Maria, eine junge, nach Deutschland eingewanderte Mutter, hatte Interesse bekundet an einem Minijob. Die dafür gebotenen 520 Euro könnten ein nettes Zubrot sein zu der Sozialunterstützung, die sie bekommt. Ebenso zahlt das Amt für sie eine großzügige Wohnungsmiete und die Wohnungseinrichtung dazu. Sie will den Job aber nur annehmen, wenn die Bezahlung „schwarz“ erfolgt. Denn ein offizielles Arbeitsverhältnis kann sie sich nicht „leisten“. Von den 520 Euro würden wegen Kürzung der Sozialleistungen nämlich nur 182 Euro übrig bleiben.Merke: Wer etwas unternehmen will in diesem Land, dem werden Hürden aufgerichtet ohne Ende. Wer aber Sozialbezieher ist, der ist eigentlich dumm, wenn er arbeitet, weil ihm der größte Teil  seines  Verdienstes wieder abgezogen wird. So werden  Menschen bei uns auf Kosten der Allgemeinheit zum Müßiggang erzogen. Die Politik in Berlin gibt schon 248  Milliarden Euro aus für Soziales, und es soll noch mehr werden. Die Schwarzarbeit blüht – aber wir braven Steuerzahler und Bürger, die ein Leben lang gearbeitet haben, fragen  uns manchmal, ob das noch unser Vaterland ist?
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