Miet­zahlung unter Vor­behalt!

Edeka und Hit usw. schreiben Ihre Vermieter an: „Wir bitten um Verständnis, dass unsere Mietzahlungen sofort nur noch unter dem Vorbehalt der Rückzahlung geleistet werden!

Argumentation: Gemäß behördlicher Verfügung können wir unsere Mietsache im Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht mehr uneingeschränkt nutzen, wie gewohnt!

Ein Fall für die Gerichte ! Das wird interessant, sagt HJT