P&R: Bald erste Abschlags­zahlungen

Die ca. 54.000 Gläubiger in den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R Containerverwaltungsgesellschaften können bald mit Abschlagszahlungen rechnen. Die entsprechenden Vorbereitungen wurden abgeschlossen.

Die Anleger sollen insgesamt Zahlungen in Höhe von 206,7 Mio. Euro erhalten. Die Auszahlungen an die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt sind, sollen erfolgen, sobald die insolvenzrechtlichen Fristen abgelaufen sind die Gläubigerausschüsse final die auszuzahlenden Quoten festgesetzt haben. Das wird voraussichtlich im zweiten Quartal so weit sein. „Die Durchführung einer ersten Abschlagsverteilung nicht einmal drei Jahre nach Insolvenzantragstellung stellt einen enormen Erfolg für die P&R Gläubiger dar. Für ein Verfahren dieser Größenordnung und angesichts der hohen Gläubigerzahl sowie der Vielzahl der Probleme, die wir lösen mussten, um eine Ausschüttung zu ermöglichen, ist das ein sehr früher Zeitpunkt“, so Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé.

Coronabedingte Verzögerung

In einem Insolvenzverfahren kann in der Regel eine Ausschüttung an die Anleger erst ganz zum Ende erfolgen, wenn die gesamte Masse verwertet und alle Gläubigerforderungen bearbeitet und festgestellt sind. Unter bestimmten engen Vorrausetzungen erlaubt die Insolvenzordnung jedoch vorzeitige Ausschüttungen eines Teilbetrags an die Gläubiger, eine sogenannte „Abschlagsverteilung“. Im Fall von P&R wurde dafür vorausgesetzt, dass die Verwertung der vorhandenen Container stabilisiert und so die Erlöse für die Gläubiger gesichert und realisiert wurden. Die Verwertung der Container waren zwar von der Corona-Krise unbeeindruckt, jedoch wurden die Pandemie-Maßnahmen die Gläubigerversammlungen erschwert, womit sich Ende letzten Jahres die Vorbereitungsmaßnahmen um einige Monate verzögerten. So mussten die Gläubiger statt wie üblich in einem Präsenztermin in einem aufwändigen und langwierigen Verfahren schriftlich befragt werden. Dabei stimmten die Gläubiger mit einer Mehrheit von 99,9 % dem Vorschlag der Insolvenzverwalter zur Verteilung der Erlöse zwischen den vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften zu.

Beträge müssen realisiert sein

Bei der Festsetzung der Höhe der Abschlagsverteilung, die abschließend durch den jeweiligen Gläubigerausschuss erfolgt, muss berücksichtigt werden, dass die im Rahmen der Abschlagsverteilung ausgezahlten Beträge von den Gläubigern nicht zurückgefordert werden können. Somit muss absolut sicher sein, dass die ausgezahlten Beträge zum einen endgültig von der Gesellschaft realisiert worden und andererseits im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht benötigt werden. Im Rahmen der Festsetzung der Höhe müssen somit für alle Eventualitäten Vorsorge getroffen und Rückstellungen gebildet werden.

Alle Gläubiger profitieren

Durch die Regelung zur Verteilung der Erlöse aus der Containerverwertung profitieren die Gläubiger aller vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften gleichermaßen von den erzielten Erlösen der Schweizer P&R-Gesellschaft. Auf dieser Grundlage (dem der jeweiligen Gesellschaft zugeordneten Erlös und den erforderlichen Rückstellungen) wird die auszahlbare Quote ermittelt und vom Gläubigerausschuss festgelegt. „Alle Gläubiger einer P&R Gesellschaft mit festgestellten Forderungen erhalten jetzt die gleiche Quote. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Quoten in allen vier Insolvenzverfahren der P&R Containergesellschaften identisch sind. Da die in den einzelnen Verfahren zu bildenden Rückstellungen unterschiedlich sind, sind auch die im Rahmen der ersten Abschlagsverteilung auszahlbaren Quoten noch unterschiedlich. Ich freue mich sehr, dass wir in den beiden großen Insolvenzverfahren auf rund 66.000 Einzelforderungen eine Quote von 7,5 % an die Gläubiger auszahlen können“, Michael Jaffé.

Bei der ersten Abschlagsverteilung der P&R Transport Container GmbH (TC) mit ca. 15.000 Auszahlungen und der P&R Container Leasing GmbH (CL) mit ca. 2.300 Auszahlungen wird die Quote deshalb etwas geringer sein als in den Insolvenzverfahren der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH (GC) ca. 38.000 Auszahlungen und der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH (LF) mit ca. 28.000 Auszahlungen. Nach aktuellem Stand können bei der GC und der LF – sofern die Gläubigerausschüsse dies auch so festsetzen- 7,5 % auf die festgestellten Forderungen ausgezahlt werden. Aufgrund der höheren, notwendigen Rückstellungen sind es bei der CL und der TC 4 %. Die Gläubiger werden vom Insolvenzverwalter schriftlich über die Auszahlung und die Höhe des für ihre festgestellte Forderung ermittelten Auszahlungsbetrags informiert, sobald die Auszahlungen erfolgen können.

„Wir gehen derzeit davon aus, dass es bereits im nächsten Jahr eine weitere Abschlagsverteilung geben wird. Grundsätzlich wollen wir diese so schnell wie möglich vornehmen, damit die Gläubiger von den Verwertungserfolgen profitieren können. Da Abschlagsverteilungen dieser Größenordnung sehr aufwändig sind, macht deren Durchführung jedoch nur Sinn, wenn ausreichende weitere Erträge erwirtschaftet worden sind oder sich Rückstellungen auflösen lassen. Aktuell entwickelt sich die Containerverwertung trotz der Corona-Pandemie weiterhin sehr erfreulich. Insgesamt konnten wir bereits Erlöse von 475 Millionen Euro für die Gläubiger generieren und sichern“, so Insolvenzverwalter Jaffé.

Weitere Informationen zur Abschlagsverteilung, zu den weiteren Schritten in den Insolvenzverfahren sowie zu relevanten aktuellen Entwicklungen können die Gläubiger auf der eigens eingerichteten Info-Seite unter www.frachtcontainer-inso.de im Internet sowie im Gläubiger-Informations-System (GIS) der Kanzlei (www.jaffe-rae.de) finden. Ebenso aktualisierte Erläuterungen zu einzelnen Themen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.