Sylter Rundschau – Prozess am 13.02.20

Sylt zieht wieder auch seine Liebhaber im Jahr 2020 an! Wir sind ab dem 10.2.2020 wieder  auf der Insel wg des Prozesses „Dr Theissen Group“ hier mit unserer dazwischen geschalteten Werbeagentur Hubertus Johannes Theissen, welche zu der Dr. Theissen Group gehört,  gegen die Sylter Rundschau hier vertreten durch die Mutter Gesellschaft der sh:z Schleswig-Hollsteinischer Zeitungsverlag  vor dem Amtsgericht in Flensburg am 13.02.2020 um 11.00 Uhr Sitzungssaal A 208 2. Ebene Altbau Südergrabenj 22 in 24901 Flensburg (öffentliche Sitzung)  wegen Nichteinhaltung von Zusagen für einen  redaktionellen Beitrag zu unserem stattgefundenen Dr Theissen Sylt 🏌️‍♀️ Cup 2019 am 30.4.2019 auf der Anlage des GC Sylt e.V. Wenningstedt / Braderup ! 
Uns wurde eine sehr teure Werbeanzeige in der Sylter Rundschau von knapp 3.000, 00 Euro verkauft , dann hielt man sich aber nicht an die uns persönliche  gegebene Abmachung von der Anzeigenabteilung im Flensburger Stammhaus  Mürwick uns persönlich gegeben gegenüber, dass man über den unsrigen 🏌️‍♂️ Cup 2019 mit Siegerehrung bei meinem Freund und Inhaber Gerd Diehm von der Kampener Vogelkoje,  nebst Vorstellung der Unternehmensgruppe „Dr Theissen GmbH“ mit seinen 9 Fililalen in Deutschland 🇩🇪 und ab 1.2.2020 dann auch in der Schweiz in Schindellegi bei Zug/Zürich am schönen Züricher See, ausführlich berichten würde! Als der Golf Cup 2019 dann am 30.04.2019  gespielt war und man nun die Berichterstattung erwartete, mittlerweile hatten wir auch schon die volle Rechnung (Fehler) bezahlt, was nun sich also ein grosser Fehler darstellte, hielt sich keiner mehr an die Abmachung, die im Verlagshaus in Flensburg-Mürwick mit der Anzeigenleitung  besprochen wurde und festgezurrt wurde. !Lt. der Redaktion der Flensburger Medienanstalt sollten wir dann extra Zeilengeld zusätzlich zahlen, wenn wir eine solche Berichterstattung wünschten ! ..Und die Welt/Welt am Sonntag brachte dann einen Artikel mit Photo ,. welche dieses Benehmen von einem Mitbewerber  gar nicht verstanden konnten.Das nennen wir strikt „Abzocke im grossen Stil“ potentieller Anzeigenkunden der „Dr Theissen Group“ , die in der Vergangenheit etliche Anzeigen vor diesem Vorfall  bei diesem Verlagshaus abgewickelt wurden. Unser Unternehmen schaltet seit 40 Jahren grossflächige Anzeigen bei Verlagshäusern wie WELT.. erst noch zu Sylvester 2019/2020 halbe Seite in der Kombination WELT/WamS 29.12./30.12.2019 ! Weiterhin schalten wir Anzeigen bei der Süddeutschen, dem Münchener Merkur, Hamburger  Abendblatt , Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) usw. nur die grossen Verlagshäuser Deutschland  einmal aufgezählt, wo man uns  wegen unserer grossen Anzeigen kennt. Aber so ein Geschäfts-Gebahren wie hier bei den Flensburger Medienanstalten ist uns völlig frei. Alles Gesagt vwuerde nimm 1:1 umgesetzt ! überall ein Super Verhältnis . Aber Zusagen geben und diese nicht einzuhalten einfach nur schäbig. Auch wurde noch ein Interview im Clubhaus des GC  Sylt e.VC.  am 29.04.2019 gegen 16 Uhr über 1 Stunde abgedreht ! Warum, wenn sowieso dieser Medientext gar nicht gebracht werden sollte . 
Zu einer vorgerichtlichen Einigung in einem langen Telefonat am Freitagnachmittag vor Pfingsten 2019  gegen 15.00 Uhr   zwischen uns und  der Geschäftsführung der Flensburger Mediengruppe, sh:z.de Herr GF Paul Wehberg war in keiner Weise kompromissfähig   durch  Reduzierung des sehr hohen Anzeigenpreises durch Platzierung im Sylter Ortsteil  der Sylter Rundschau und dem Anzeigenblättchen „Hallo Sylt“ nicht bereit ! Ja, und jetzt der Hammer.. die letzten Worte von Wehberg waren,und  das  O Ton : Man freue  sich auf den Prozess ! Man wird sehen, wer am Ende nach dem erfolgten  Richterspruch sich freut ! Dieses Freudenfest kann der Vorstand jetzt haben , wenn man sich vom Vorstand bewegt , und auch im Amtsgericht zu  Flensburg auftritt und sein Gesicht mit der Anwesenheit der Anzeigenleitung  und Flagge zutrugen, denn in der Regel tritt hier nur der installierte und beauftragte Rechtsanwalt des Medienhauses aus Flensburg Mürwick auf ! Der Beklagten halten sich im Hinterhalt und scheuen hier die Öffentlichkeit !
Wir sind sehr gespannt, wie hier entschieden wird  !Wir . werden auf jeden Fall trotz unseren übervollen Termin Kalender zugegen sein.  Ein solches Verhalten  braucht man sich nicht gefallen lassen und haben  wir auch  nicht ! Deswegen prozessieren wir auch und lassen uns auch nicht unterkriegen und wenn wir hier nicht obsiegen im 1. Gütetermin sollten , gehen wir weiter zum Landgericht  bzw. dann zum OLG !! Wir kennen uns aus, da meine Gattin selbst Dr iur. Rechtsanwältin ist,  die mich aber hierbei nicht vertritt, da sie bei der „Dr Theissen Gmbh“ – Mitgesellschafterin , da hier Interessenkollision vorliegt , und im westfälischen Münster eine Fachanwalts-Kanzlei  für Familienrecht führt !! 
Jetzt Termin: (Öffentliche Sitzung) 13.02.2020  11.00 Uhr Amtsgericht  Flensburg  Südergraben 22

Mit besten Grüßen
Hubertus Johannes Theissen CEOFounder & Managing Owner d.Dr. Theissen Group Deutschland